Fahrlektion BE 150 sFr.-
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Folgende Voraussetzungen verlangen eine Anhängerprüfung der Kat. BE:

01

Wer den Führerausweis der Kat. B vor dem 1. April 2003 erworben hat, darf ohne zusätzliche Prüfung Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 kg ziehen – bis zu einem Gesamtzuggewicht von 3.5 t. Wer nach diesem Datum die Kat. B erworben hat, muss für schwerere Anhänger die Prüfung Kat. BE absolvieren.

02

Wer mit Kat. B einen Anhänger ziehen möchte, dessen Gesamtgewicht über 750 kg liegt, benötigt den Ausweis BE, wenn das Zuggesamtgewicht 3.5 t übersteigt.

03

Für die Fahrprüfung der Kategorie BE müssen ein zugelassener Personenwagen (PW) sowie ein Anhänger verwendet werden, der ein Gesamtgewicht von mindestens 1.000 kg aufweist. Der Anhänger muss geschlossen und mindestens so breit und hoch wie das Zugfahrzeug sein.

04

Das betriebsbereite Fahrzeug muss ein Mindestgewicht von 800 kg aufweisen.

05

Mit dem Lernfahrausweis der Kategorie BE darfst du in der Schweiz (CH) und in Liechtenstein (FL) alleine mit dem Anhänger fahren – vorausgesetzt, am Anhänger ist gut sichtbar ein blaues L-Schild angebracht.

06

Inhaber eines Führerausweises der Kategorien CE, C1E, DE oder D1E sind automatisch zum Führen von Fahrzeugkombinationen der Kategorie BE berechtigt.

Termin buchen unter:
076 358 91 94
dominic.schmitter@gmail.com 

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