Fahrlektion BE 150 sFr.-
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Folgende Voraussetzungen verlangen eine Anhängerprüfung der Kat. BE:

01

Wer nach April 2003 die Kat. B-Prüfung gemacht hat und BE nicht im Führerausweis eingetragen hat (aufgrund des Übergangsrechts).

02

Wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. (oder wenn das Gesamtzuggewicht 3,5 t übersteigt) (Gesamtzuggewicht = Gesamtgewicht Personenwagen plus Gesamtgewicht Anhänger respektive max. Anhängelast).

03

Leichte Sattelschlepper (max. 3,5 t) plus Sattelanhänger.

04

Zugelassene Prüfungsfahrzeuge PW (Personenwagen) und Anhänger (mind. 1000 kg Gesamtgewicht, Anhänger muss geschlossen und mind. so breit und hoch sein, wie das Zugfahrzeug).

05

Das Betriebsgewicht muss mindestens 800 kg aufweisen.

06

Sobald Du den Lernfahrausweis Kat. BE hast, darfst Du alleine in FL und CH mit dem Anhänger fahren, sofern hinten am Anhänger gut sichtbar ein blaues L-Schild montiert ist.

08

Wer bereits CE, C1E, oder DE, D1E, besitzt, darf BE fahren.

Termin buchen unter:
076 358 91 94
dominic.schmitter@gmail.com 

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