Wie komme ich zum Autoführerschein (Kat.B)?
Nothelferkurs absolvieren. Dieser ist dann 6 Jahre gültig.
Falls du einen Führer- oder Lernfahrausweis der Kategorien B, A1, A2 oder A besitzt oder den Nothelferkurs schon einmal innerhalb dieser 6 Jahre gemacht hast, dann gehe direkt zu Schritt zwei.
So reichst du dein Gesuch ein (Kategorie B):
Gesuchsformular ausfüllen (Kat. B)
Aktuelles Passfoto beilegen
Sehtest vom Optiker beilegen (gültig 2 Jahre) nur erforderlich, wenn du noch keinen Führer- oder Lernfahrausweis besitzt.
Bestätigung des Nothelferkurses beilegen. Nur erforderlich wenn du keinen Führer- oder Lernfahrausweis besitzt oder den Nothelferkurs schon einmal innerhalb dieser 6 Jahre gemacht hast
Bestätigung der Personalien durch das Einwohneramt deiner Wohngemeinde
Mindestalter: Der Antrag kann frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters eingereicht werden.
Alle Unterlagen gibst du entweder beim Einwohneramt deiner Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt, Frongartenstrasse 5, St.Gallen, ab.
Vom Strassenverkehrsamt erhältst du eine Bestätigung, die dich zur Absolvierung der Theorieprüfung berechtigt.
Jetzt ist es wichtig, dich gründlich auf die Prüfung vorzubereiten. Dafür eignen sich Lern-CDs, Theoriebücher oder auch Lern-Apps besonders gut. Gerne kannst du dich mit mir in Verbindung setzen, um die Theorie gemeinsam zu erarbeiten und zu vertiefen.
Wichtig: Die Theorieprüfung ist nur erforderlich, wenn du noch keinen Führer- oder Lernfahrausweis der Kategorien B, A1, A2 oder A besitzt.
Nach bestandener Prüfung erhältst du den Lernfahrausweis per Post. Dieser ist 24 Monate gültig.
Besuch des VKU (Verkehrskundeunterrichts)
Nur ZWEI statt VIER Tage
Wichtig: Der VKU ist nur erforderlich, wenn du noch keinen Führerausweis der Kategorien B, A1, A2 oder A besitzt.
Dein Fahrlehrer meldet dich zur praktischen Führerprüfung an.
Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe.
Dieser ist drei Jahre gültig; während der ersten 12 Monate der Probezeit musst du einen Weiterbildungstag besuchen.
Den definitiven Führerausweis erhältst du frühestens im Alter von 21 Jahren.
Wie komme ich zum Motorradführerschein?
Nothelferkurs absolvieren. Dieser ist dann 6 Jahre gültig.
Falls du einen Führer- oder Lernfahrausweis der Kategorien B, A1, A2 oder A besitzt oder den Nothelferkurs schon einmal innerhalb dieser 6 Jahre gemacht hast, dann gehe direkt zu Schritt zwei.
Gesuchsformular herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
Kategorien:
A1: Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung
A (bis 35 kW): Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung. Das Leistungsgewicht (Motorleistung zu Leergewicht) darf 0,20 kW/kg nicht überschreiten.
Wichtige Hinweise zur großen Motorradprüfung (Kat. A):
Wenn du die große Motorradprüfung (Kat. A) machen möchtest, musst du zunächst die Prüfung für Kat. A bis 35 kW absolvieren. Nach Bestehen dieser Prüfung benötigst du den Führerausweis der Kategorie A bis 35 kW mindestens zwei Jahre ohne Führerscheinentzug. Erst danach kannst du die große Motorradprüfung (Kat. A) angehen.
Für diesen Schritt musst du einen neuen Lernfahrausweis der Kategorie A beantragen und dich mit einer gründlichen Vorbereitung auf die Prüfung vorbereiten.
Der Grundkurs ist für die große Prüfung nicht mehr erforderlich, da du ihn bereits im Rahmen der Kategorie A bis 35 kW absolviert hast.
So reichst du dein Gesuch ein:
Gesuchsformular vollständig ausfüllen
Aktuelles Passfoto beilegen
Sehtest vom Optiker beilegen (gültig 2 Jahre) nur erforderlich, wenn du noch keinen Führer- oder Lernfahrausweis besitzt
Bestätigung des Nothelferkurses beilegen. Nur erforderlich wenn du keinen Führer- oder Lernfahrausweis besitzt oder den Nothelferkurs schon einmal innerhalb dieser 6 Jahre gemacht hast
Bestätigung deiner Personalien durch das Einwohneramt deiner Wohngemeinde
Mindestalter: Der Antrag kann frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters eingereicht werden.
Alle Unterlagen kannst du entweder beim Einwohneramt deiner Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt in der Frongartenstrasse 5, St.Gallen, abgeben.
Vom Strassenverkehrsamt erhältst du eine Bestätigung, die dich berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen.
Wichtig: Die Theorieprüfung ist nur erforderlich, wenn du noch keinen Führer- oder Lernfahrausweis der Kategorien B, A1, A2 oder A besitzt..
Jetzt ist es wichtig, dich intensiv auf die Theorieprüfung vorzubereiten. Dabei helfen dir Lern-CDs, Theoriebücher oder auch Lern-Apps. Wenn du möchtest, kannst du dich gerne mit mir in Verbindung setzen – ich unterstütze dich dabei, die Theorie gemeinsam zu erarbeiten und zu vertiefen.
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis per Post.
Beachte: Der Lernfahrausweis ist nur 4 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist musst du den obligatorischen Motorradgrundkurs (PGS) absolvieren. Ansonsten verfällt der Lernfahrausweis und wird ungültig.
Für den Motorradgrundkurs (PGS) benötigst du:
Die passende Schutzkleidung: Helm, Handschuhe, geschlossenes, festes Schuhwerk (knöchelhoch), langer Pullover oder Jacke sowie lange Hose – idealerweise Motorradbekleidung mit Protektoren.
Dein eigenes Motorrad in der entsprechenden Kategorie.
Besuch des VKU (Verkehrskundeunterrichts)
Nur ZWEI statt VIER Tage
Wichtig: Der VKU ist nur erforderlich, wenn du noch keinen Führerausweis der Kategorien B, A1, A2 oder A besitzt.
Mit dem Lernfahrausweis bist Du berechtigt, Lernfahrten durchzuführen und Fahrlektionen zu besuchen, damit Du für die praktische Prüfung optimal vorbereitet bist.
Wichtig: Ich biete einen Prüfungsvorbereitungskurs an. Mit diesem kannst du nicht nur Geld sparen, sondern wirst auch auf alles vorbereitet sein. Bitte melde dich dafür direkt bei mir via Whats App.
Mobil Nr. 076 358 91 94
Nun bist du ready für die Motorradprüfung. Gerne melde ich dich nach dem Prüfungsvorbereitungskurs selbst an.
Ich wünsche Dir maximalen Erfolg und viel Spass beim Motorradfahren!